Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024

Wichtige Informationen zur Wahl des Gemeinderates und des Ortschaftsrates am 9. Juni 2024 in Künzelsau

roter Stift und rotes Kreuz
Foto Pixabay

Europawahl am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal  wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland muss man sich in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. In Zukunft erhält man dann automatisch die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist im Rathaus des Wohnorts bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024  einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde gesendet werden. Bitte die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten beachten!

Das Formular und ein Merkblatt sind unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger zu erhalten, oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zu lässig.

Wir bieten die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.kuenzelsau.de an. Beim Aufruf dieses Links erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung muss der Antragsteller in das Antragsformular eintragen.

Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe des Wahlbezirks und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ kann man den Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit dem Mobilgerät über den OR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - zu erfassen ist nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorl iegt, kann auch formlos per E-Mail an sabine.bich@kuenzelsau.de ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden. 

Fragen zum Antragsverfahren beantwortet gerne das Wahlamt. Kontakt: Telefon 07940 129-323, E-Mail sabine.bich@kuenzelsau.de, Fax 07940 129-313.